Eine Kündigung darf nur vom Vertragsinhaber in Auftrag gegeben werden! Prüfe also bitte im ersten Schritt, ob der Vertrag den du kündigen möchtest, wirklich auf deinen Namen läuft.
Sollte der Anbieter uns als "unbefugte Dritte Person" ansehen, dann ist diese Aussage so nicht richtig.
Wir vertreten unsere Kunden nicht, sondern fungieren im rechtlichen Sinne lediglich als sogenannter "Erklärungsbote". Wir übermitteln die Erklärung ohne eigenen Erklärungswillen. Rechtlich erschöpft sich unsere Rolle darin, die Willenserklärung zur Vertragskündigung weiterzuleiten. Wir nehmen keinerlei Einfluss auf den Inhalt dieser Erklärung. Dieser erfolgt ausschließlich von unseren Kunden. Wie die Übermittlung technisch geschieht, ist ohne Belang. Ob der Brief nun also selbst zur Post gebracht wird oder wir den Versand übernehmen, darf keinen Einfluss auf die Bestätigung der Kündigung haben.
Wir sind demnach der Auffassung, dass die durch uns versandten Kündigungen rechtswirksam beim Anbieter ankommen.
Leider haben wir keinen Einfluss darauf, wenn Anbieter sich nicht an die geltende Rechtslage halten und Kündigungen unbegründet ablehnen. Wenn Du hier nicht weiterkommst, solltest Du einen Anwalt zu Rate ziehen. Oftmals hilft es aber schon dem Anbieter diese Rechtslage noch einmal mitzuteilen.
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