Dein Anbieter fordert eine andere Art der Kündigungszustellung

Es tut uns leid zu hören, dass deine Kündigung auf unserem Wege nicht akzeptiert wurde.

Soweit uns bekannt ist, ist eine Beschränkung auf eine bestimmte Zustellungsart grundsätzlich nicht zulässig. Eine schriftliche Aufforderung (Brief, Fax, E-Mail) zur Kündigung ist in der Regel jederzeit vom Anbieter zu berücksichtigen, solange in deinem Vertrag anderweitig nichts dazu vereinbart wurde. Da wir deine Vertragsdaten nicht kennen, können wir das für dich allerdings nicht überprüfen.

 

Wenn du deinen Vertrag gecheckt hast und sicher bist, dass deine Kündigung regelkonform und fristgerecht eingegangen ist, dann können wir dir nur empfehlen, dass du das deinem Anbieter so erneut mitteilst.

Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du dich auch jederzeit bei der zuständigen Verbraucherzentrale deines Bundeslandes über das Vorgehen informieren.

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